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Informationen für den Gast

Die Stadt Leipzig erhebt ab dem 01.04.2023 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer entsprechend ihrer Beherbergungssteuersatzung.

Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Leipzig entgeltlich in Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen) übernachten.

Höhe der Beherbergungssteuer

Die Beherbergungssteuer beträgt fünf Prozent auf entgeltliche Übernachtungsleistungen, abgerundet auf volle Cent.

Bemessungsgrundlage sind die jeweils für die einzelnen Übernachtungen der Beherbergung des Gastes geschuldeten Entgelte einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

Die Beherbergungssteuer wird von den Beherbergungseinrichtungen eingezogen.

Befreiungstatbestände

Von der Zahlung der Beherbergungssteuer befreit sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  • schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr; bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“ gilt die Befreiung auch für die Begleitperson,
  • Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Leipzig übernachten müssen, ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für die Begleitperson,
  • Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind.

Hinweis:

Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Beherbergungssteuer sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch die Vorlage eines geeigneten Nachweises in der Beherber­gungseinrichtung zu bestätigen.

Steuerbefreiungen gemäß Punkt c) können nur auf Antrag unter entsprechender Nachweis­führung bei der Stadtkämmerei der Stadt Leipzig geltend gemacht werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserem ausführlichen Fragen-und-Antworten-Katalog (PDF 503 KB) sowie dem Informationsblatt für Gäste (PDF 249 KB).