Am 01. Januar 2019 wurde in der Stadt Leipzig die Gästetaxe in Höhe von 3 € pro Gast und Nacht eingeführt (http://www.leipzig.de).
Liebe Gäste,
Am 1. Januar 2019 wurde in Leipzig eine Gästetaxe eingeführt. Sie dient zur teilweisen Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Zahlen müssen diese Gästetaxe alle Personen, die in der Stadt Leipzig entgeltpflichtig übernachten.
Zu den Unterkünften gehören Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienwohnungen und -häuser, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Schiffs- und Bootsanlegeplätze und ähnliche Einrichtungen.
Die Gästetaxe wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den Gästen der Stadt die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen und Anlagen, die touristischen Zwecken dienen, zu nutzen und an Veranstaltungen, die zu touristischen Zwecken durchgeführt werden, teilzunehmen.
Liebe Gäste,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Betreiber
Ihrer Unterkunft verpflichtet ist, von Ihnen die Gästetaxe einzuziehen.
Ihr Unterkunftgeber ist zudem verpflichtet, den amtlichen Meldeschein
der Stadt Leipzig von Ihnen ausfüllen und unterschreiben zu lassen.
Sofern durch Sie ein Befreiungstatbestand geltend gemacht wird, ist dazu
ein geeigneter Nachweis vorzulegen.
Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 3,00 Euro, Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet.
Die Gästetaxe wird auf 1,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ermäßigt, wenn das Entgelt für die Übernachtung nicht mehr als 30,00 Euro inklusive Umsatzsteuer beträgt.
Die Gästetaxe ist am letzten Tag des Aufenthaltes, in der Regel also bei der Abreise, in der Unterkunft zu entrichten.
Ausgenommen von der Gästetaxe sind:
Dass heißt, wir sind verpflichtet zusätzlich zum Zimmerpreis 3,00 € pro Gast und bezahlter Übernachtung treuhänderisch einzuziehen und an die Stadt abzuführen. Dies ist unabhängig ob die Übernachtung privat oder geschäftlicher Natur ist. Weitere Informationen der Stadt Leipzig dazu finden sie unter www.leipzig.de.
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